Liebe Mitglieder,
sicherlich haben Sie die aktuellen Ereignisse rund um die anstehenden Einschränkungen im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen verfolgt. Dabei wurden am Mittwoch gleich mehrere Beschlüsse zur Eindämmung des aktuellen Infektionsgeschehen beschlossen.
Diese werden mit großer Wahrscheinlichkeit auch den Golfsport betreffen. Noch ist aber unklar, in welchem Maß. Müssen wir erneut komplett schließen oder ist ein stark eingeschränkter Betrieb möglich?
Der Deutsche Golf Verband sieht noch Hoffnung und hat sich bereits in einer ersten Stellungnahme geäußert:
…dass „Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, geschlossen werden. Dazu gehört zwar auch „der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“, jedoch mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
Aktuell gehen wir davon aus, dass diese Ausnahme auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Wird unsere Auffassung in den kommenden Stunden und Tagen bestätigt, wäre das Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich. – Deutscher Golf Verband
Die ausführliche Einschätzung des Deutschen Golf Verbands zur aktuellen Situation finden Sie hier. Sobald uns die ab Montag gültige Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein Westfalen vorliegt, werden wir diese sichten und zeitnah über etwaige Änderungen und mögliche Einschränkungen beraten.
Wie immer werden wir Sie dann schnellstmöglich über alle weiteren Entwicklungen informieren.
Ihr Vorstand